Entscheidung über Verbot von schwulem Sex in Indien
Der oberste Gerichtshof in Neu-Dehli berät zur Zeit über eine Petition gegen das Verbot von schwulem Sex durch "Section 377". Die Regelung stammt aus den Zeiten englischer Kolonialherrschaft um 1860 und ist seitdem in Kraft.
Während Interessenverbände nun gegen den Bann kämpfen, warnen Befürworter vor einer steigenden Gefahr von AIDS und vor Analsex als Ausdruck eines "kranken Geistes".
Die Richter des Obersten Gerichtshofes fordern wissenschaftliche Argumente gegen eine Aufhebung von "Section 377". Religiös-moralische Ausführungen sollen keine Rolle in der Urteilsfindung spielen.
Indien ist mit 1.129.866.000 Einwohnern in 2007 das zweitbevölkerungsreichste Land und der bevölkerungsreichste demokratische Staat der Erde.

